Was Sie selbst noch regeln müssen:

Dieser kleine Leitfaden soll Ihnen einen Überblick darüber geben, welche Angelegenheiten nach einem Todesfall evtl. noch zu regeln sind. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Rente für Hinterbliebene

Informationen hierzu erhalten Sie beim:

Stadt Frankfurt am Main
Der Magistrat
Versicherungsamt
Sandgasse 6,
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 212 44077 (Hotline)
E-Mail: versicherungsamt_at_stadt-frankfurt.de

Sprechzeiten: Mo.-Mi.: 8.00 -15.00 Uhr
  Do.: 8.00 -18.00 Uhr (jeden 1. und 3. Do. im Monat erst ab 13:00 Uhr)
  Fr.: 8.00 -13.00 Uhr

Außenstelle Höchst:
Palleskestr. 14
65929 Frankfurt am Main
Tel.: 069 212 33718
nur nach tel. Voranmeldung

Nachlassangelegenheiten

Das zuständige Nachlassgericht wird vom beurkundenden Standesamt über einen Sterbefall in Kenntnis gesetzt.

Dort wird geprüft:

  • Ob ein Testament vorhanden ist
  • Wo sich das Testament befindet
  • Wer die Angehörigen/Erben sind
  • Ob ein Nachlassverfahren einzuleiten ist

Nähere Informationen hierzu und zu Fragen, wie z.B.

  • wann ein Erbschein zu beantragen ist

erhalten Sie beim

Amtsgericht – Nachlassgericht - Frankfurt am Main
Heiligkreuzgasse 34,
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069 1367 01

Kündigung

  • Auflösung eines Haushaltes
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Abmeldung von Gas/Strom/Wasser
  • Stilllegung des Telefonanschlusses
  • Abmeldung des Fernsehanschlusses
  • Klärung bzgl. der Mietkaution
  • Wohnungsräumung
  • Renovierung und Übergabe
  • Versorgung von Haustieren

Sollte die verstorbene Person sich in einer Betreuten Einrichtung befunden haben, ist mit der Heimleitung zu klären, was von Ihnen zu regeln ist.
Gegebenfalls sind persönliche Gegenstände und Kleidung abzuholen.

Bank

Sollte keine Person des Vertrauens eine Kontovollmacht über den Tod hinaus besitzen, wird die Bank voraussichtlich für die Löschung von Spar- und Girokonten einen Erbschein fordern.

Benachrichtigung

In einem Sterbefall kann die Information an die nachfolgend genannten Stellen erforderlich werden:

  • Arbeitgeber
  • Berufsgenossenschaft
  • Finanzamt
  • Versicherungen
    (z.B. Hausrat-, Kfz.- oder Lebensversicherung)
  • Vereine/Verbände/Gewerkschaften
  • Partei
  • Behördliche Stellen
    (z.B. Versorgungsamt, Jugend- und Sozialamt, Zusatzversorgungskasse,
  • Pflegestellen)
  • Hausarzt

Abmeldung von

  • Zeitungsabonnement
  • Kraftfahrzeug

Friedhof

Nach der Bestattung eines Verstorbenen ist zu klären, ob

  • ein Grabstein und/oder Grabeinfassung gesetzt werden soll. Hierzu ist durch den Steinmetz eine Genehmigung beim Friedhof zu beantragen.
  • die Grabpflege einer Gärtnerei übertragen werden soll.
    Wenn Informationen hierzu gewünscht sind, können Sie sich vertrauensvoll an die

Genossenschaft der Friedhofsgärtner e.G.
Eckenheimer Landstraße 192
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069 25 78 077 0
Fax: 069 28 78 077 40

oder direkt an jede Friedhofsgärtnerei wenden.